§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung und damit zusammenhängende Leistungen zwischen der Mobatix GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. im Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang. Insbesondere stellt er rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten, Unterlagen sowie die erforderliche technische Infrastruktur und Systemumgebung zur Verfügung. Verzögerungen, die auf einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung oder, soweit keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, nach den vereinbarten Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
An den vom Auftragnehmer erbrachten Arbeitsergebnissen (z. B. Software, Quellcode, Konzepte, Dokumentationen) bestehen Urheberrechte. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerstellung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Leistung.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.